Liegenschaftsrecht
Wir betreuen Sie vom Liegenschaftserwerb, der Projektentwicklung, über die Durchführung aller erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren, Grenzfestlegungsverfahren bis hin zur Vermietung, Verpachtung, oder Verwertung (Baurecht, Wohnungseigentumsbegründung) samt Vertragserrichtung. Auch übernehmen wir die Treuhandschaft für Ihre Transaktion.
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Bau- und Bauträgervertragsrecht – Prozessführung
Eine unserer weiteren Kernkompetenzen im Bereich des Immobilienrechts betrifft die Erstellung von Bauverträgen, und Bauträgerverträgen sowie die Errichtung von Entwicklungsverträgen und städtebaulichen Verträgen mit und für Bauträger, Projektfinanzierer und Private. Ebenso haben wir uns auf die Führung von streitigen Gerichtsverfahren, insbesondere auf Bauprozesse spezialisiert und vertreten Sie hier vor allen österreichischen Gerichten.
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Immobilientransaktionen
Einfache Liegenschaftstransaktionen, wie Kaufverträge werden von uns ebenso abgewickelt wie komplexe Immobilienprojekte, die einer umfassenden rechtlichen Betreuung von der Projektierungs- bis zur Betriebs- und Verwertungsphase bedürfen. Wir verfügen über umfangreiche Expertise bei der Planung und Umsetzung von Bauträger- und Bauherrenmodellen. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Wir betreuen in diesem Zusammenhang Bauträger von der Gesellschaftsgründung bis zur Eintragung des Wohnungseigentumsrechts der einzelnen Käufer im Grundbuch. Wir sind regelmäßig als Treuhänder in diversen mittleren bis großen Bauträgerprojekten engagiert.
Bestandrecht (Miet- und Wohnrecht)
Hier beraten wir Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen des Mietrechts und Wohnrechts. Darunter fallen unter anderem die Erstellung von Miet- und Pachtverträgen bei Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsflächen, wie auch die Führung von Bestandstreitigkeiten.
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Maklerrecht
Wir erstellen und prüfen Maklerverträge, beraten Makler wie Käufer und Verkäufer hinsichtlich des Entstehens des Provisionsanspruchs, der zulässigen Höhe sowie der Klärung von Rücktrittsrechten.