RECHTSANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT GRÜNDUNG EINER FLEXIBLEN KAPITALGESELLSCHAFT - FlexKapG - FlexCo

Erfolg braucht Kompetenz!
Mehrfach ausgezeichnete Anwaltskanzlei

Die Anwaltskanzlei Mag. Orsini und Rosenberg berät Sie gerne in allen Fragen in Zusammenhang mit Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und der Gründung von Unternehmen.  Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023 wird nicht nur das Stammkapital der GmbH auf generell EUR 10.000,00 reduziert, sondern eine völlig neue Gesellschaftsform eingeführt – die Flexible Kapitalgesellschaft (abgekürzt: „FlexKapG“), oder auch „Flexible Company“ (abgekürzt: „FlexCo“) .

Erstmals dürfen die Stammeinlagen der Gesellschafter lediglich EUR 1,00 betragen!

Auch ein Notar ist für die Gründung nicht mehr erforderlich! Dies führt zu einer enormen Kostenersparnis.

Die Gründung ist extrem rasch und einfach – sie ist direkt in unserer Kanzlei möglich – wenn wir alle Unterlagen von Ihnen per E-Mail im Vorhinein erhalten, ist sogar nur ein Termin nötig – auch das spart Zeit und Geld!

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um alle Fragen bei der Unternehmensgründung, Umgründung und insbesondere auch bei der Gründung von Gesellschaften – wie insbesondere der neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft. Nutzen Sie die Chance und gründen Sie mit unserer Unterstützung die neueste und unkomplizierteste Gesellschaftsform Österreichs!

„Als Rechtsanwaltskanzlei stehen wir für vertrauensvolle Zusammenarbeit gepaart mit fachlicher Kompetenz, Durchsetzungskraft und der Fähigkeit über den Tellerrand hinaus zu denken. Mit Überblick, Expertise und Einfühlungsvermögen, wollen wir Sie erfolgreich begleiten. Damit wir Ihr Anliegen besprechen und Sie bestmöglich unterstützen können, melden Sie sich zu einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung an. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!“

Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg

Sie erhalten rechtliche Beratung zu den folgenden Themen:

3 Schritte zu Ihrer Rechtsberatung
im Gesellschaftsrecht:

Erstberatung

Besuchen Sie unsere schönen Kanzleiräumlichkeiten, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen erste Lösungswege und einen Ablauf für eine mögliche Zusammenarbeit. Die Erstberatung kann wahlweise auch gerne per Videokonferenz durchgeführt werden.

Vereinbarung

Sie erhalten rasch und unverzüglich ein Angebot für die gewünschten Leistungen von uns. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir die Details und den Zeitplan für die Durchführung. Sie haben volle Kostentransparenz!

Durchführung

Wir werden Ihr Anliegen kompetent und effizient umsetzen. Dabei sind wir als Ansprechpartner stets erreichbar für Sie und informieren Sie laufend über den aktuellen Status und Meilensteine.

Was Sie von uns erwarten können!

Kundenrezensionen

Kostenloses Erstgespräch

THEMA:

Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Klienten zum Thema Immobilienrecht und Baurecht und unsere Antworten:

Wir betreuen Sie vom Liegenschaftserwerb, der Projektentwicklung, über die Durchführung aller erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungsverfahren, Grenzfestlegungsverfahren bis hin zur Vermietung, Verpachtung, oder Verwertung (Baurecht, Wohnungseigentumsbegründung) samt Vertragserrichtung. Auch übernehmen wir die Treuhandschaft für Ihre Transaktion.

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Schenkung einer Immobilie. Gerne beraten wir Sie bei der Einräumung von Dienstbarkeiten sowie Wohnrechten und der Einräumung eines Fruchtgenussrechts. Wir übernehmen ebenso die Treuhandschaft für den Kaufpreis. Dabei erfolgt die Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB). Dabei wird der Kaufpreis in der Regel schon vor Vertragsunterzeichnung auf ein besonders gesichertes Anderkonto (Fremdgeldkonto) einbezahlt. Über dieses Konto kann in weiterer Folge nur nach Erteilung des so genannten „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt werden. Dies gewährleistet sowohl für Käufer als auch Verkäufer umfassende Sicherheit.

Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, Dienstbarkeitsbestellungsvertrag, Optionsvertrag, Treuhandschaft

Wenn Verhandlungen nicht mehr ausreichen, setzen wir Ihre Ansprüche vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden durch. Wir vertreten dabei Ihre Interessen, ohne den Blick für die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu verlieren. Insbesondere führen wir Prozesse im Liegenschaftsrecht, Bestandrecht sowie Bauverfahren bei Baumängeln und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

Eine unserer weiteren Kernkompetenzen im Bereich des Immobilienrechts betrifft die Erstellung von Bauverträgen, und Bauträgerverträgen sowie die Errichtung von Entwicklungsverträgen und städtebaulichen Verträgen mit und für Bauträger, Projektfinanzierer und Private. Ebenso haben wir uns auf die Führung von streitigen Gerichtsverfahren, insbesondere auf Bauprozesse spezialisiert und vertreten Sie hier vor allen österreichischen Gerichten.

Im Rahmen unseres Schwerpunktes Baurecht beraten wir Sie beginnend beim Grundstückskauf, über die sichere rechtliche Gestaltung von Verträgen in der Bauphase bis hin zum Bauprozess und damit der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Fokus: Bauprozess (gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche); Haftung für Baumängel und Gewährleistung; Geltendmachung von Arbeitslohnansprüchen; Rechtsberatung während der Bauphase; Vertragserstellung

Beratung vom Projekt bis zur Nutzung. Wir beraten unsere Kunden in allen Phasen von Bau- und Immobilienprojekten. Wir erstellen Verträge mit Planern, Sachverständigen und ausführenden Fachleuten (Architekten- und Generalunternehmerverträge, Bauverträge), beraten aber auch die finanzierenden Banken und andere Investoren.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Geschäftsräumen, aber auch bei Immobilienaufteilungen oder Umqualifizierungen in Wohnimmobilien. Immobilientransaktionen werden häufig über Unternehmenstransaktionen abgewickelt, weshalb wir auch über umfangreiches Know-how im Gesellschafts- und M&A-Recht verfügen. Wir helfen auch bei der Verwertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und bieten unser Wissen im Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht an.

Sollten Verhandlungen nicht mehr ausreichen, setzen wir Ihre Ansprüche vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden durch. Wir vertreten Ihre Interessen, ohne die wirtschaftlich sinnvollste Lösung aus den Augen zu verlieren. Insbesondere führen wir Prozesse in Bauprozessen bei Baumängeln und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch.

Gerade im Zuge von großen Bauprojekten sind Fehler bei der Bauausführung an der Tagesordnung. Schon während der Bauphase sollte vor jeder Zahlung auch die erbrachte Leistung überprüft werden. Stets sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeit frei von sichtbaren Mängeln und vor allem der Vereinbarung entspricht. Andernfalls sollte die Übernahme verweigert werden. Es gibt naturgemäß auch Mängel die man bei der Übergabe gar nicht erkennen kann. In diesem Fall ist dann auch auf das Gewährleistungsrecht zurückzugreifen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei unbeweglichen Sachen drei Jahre und beträgt alle damit festverbundenen Sachen wie Fußböden, Fenster, Elektro- und Wasserinstallationen usw. Für bewegliche Sachen gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist.

Oft treten Bauschäden erst Jahre oder Jahrzehnte nach der erfolgten Übergabe auf. Während das Gewährleistungsrecht auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, ist Schadenersatz innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen. Wesentlicher Unterschied zur Gewährleitung ist jedoch, dass nur für Verschulden gehaftet wird. Hier bedarf es entsprechende juristische Erfahrung, Schadenersatzansprüche im Baurecht auch erfolgreich wahrnehmen zu können.

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2019 zum Gewinner in der Kategorie Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2018 zum Gewinner in der Kategorie – Vertragserrichter – Kanzlei des Jahres – Österreich – gewählt.