Vertragserrichtung

Wir betreuen Sie bei der Vertragserrichtung und im Rahmen von Vertragsverhandlungen.

Nur durch vorausschauende und präzise Vertragsgestaltung können viele Rechtsstreitigkeiten bereits verhindert werden. Wir verfügen über umfassende und jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen in deutscher und englischer Sprache. Dabei ist auch die Erfahrung aus Zivilprozesses entscheidend. Nur wenn man weiß, welche Fragen vor den Gerichten bei Vertragsstreitigkeiten relevant sind, können Verträge so erstellt werden, dass diese auch für den Fall der Auseinandersetzung Bestand haben.

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Schenkung einer Immobilie.

Wir übernehmen ebenso die Treuhandschaft für den Kaufpreis. Dabei erfolgt die Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB). Dabei wird der Kaufpreis in der Regel schon vor Vertragsunterzeichnung auf ein besonders gesichertes Anderkonto (Fremdgeldkonto) einbezahlt. Über dieses Konto kann in weiterer Folge nur nach Erteilung des so genannten „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt werden. Dies gewährleistet sowohl für Käufer als auch Verkäufer umfassende Sicherheit.

Wir stehen Ihnen gerne insbesondere für die Erstellung oder Prüfung folgender Verträge zur Verfügung :

» Kaufvertrag (Immobilien- Wohnungskauf)
» Tauschvertrag
» Schenkungsvertrag
» Mietvertrag
» Pachtvertrag
» Dienstbarkeitsbestellungsvertrag
» Immobilienvertrag
» Entwicklungsvertrag
» städtebaulicher Vertrag
» Vertriebsvertrag
» Gesellschaftsvertrag
» Syndikatsvertrag
» Kooperationsvertrag
» Betriebsführervertrag
» Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das können Sie erwarten:

 Eingehende, verständliche und unabhängige Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen des Vertrages;
 Errichtung des Vertrages in Abstimmung mit den Vertragsparteien;
 Einholung von allenfalls erforderlichen Genehmigungen (z.B. Grundverkehr) oder Zustimmungserklärungen (z.B. bei Übernahme eines Wohnbauförderungsdarlehens);
 Selbstberechnung von Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer und Abfuhr an das Finanzamt.
grundbücherliche Durchführung des Vertrages.

 

FAQ:

Wer bestimmt den Vertragserrichter?
Die Parteien können den Vertragserrichter frei wählen. Üblicherweise bestimmt der Käufer den Vertragserrichter, da er auch dessen Kosten zu tragen hat.

Wer trägt die Kosten des Kaufvertrages?
In der Regel werden die Kosten vom Käufer getragen (dies kann auch anderwärtig verhandelt werden).

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Neben dem Kaufpreis fallen jedenfalls derzeit (Stand 2016) 3,5% Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr an. Im Fall einer pfandrechtlichen Besicherung sind hierfür zusätzlich 1,2% an Gebühren zu bezahlen. Die Kosten des Vertragserrichters liegen üblicherweise zwischen 1,5 – 3%. Eventuell müssen auch die Kosten eines Maklers getragen werden.

Wann ist der Kaufpreis zu bezahlen?
Dies richtet sich nach individueller Vereinbarung.

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2019 zum Gewinner in der Kategorie Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2018 zum Gewinner in der Kategorie – Vertragserrichter – Kanzlei des Jahres – Österreich – gewählt.