RECHTSANWALT FÜR IMMOBILIENTRANSAKTIONEN UND KAUFVERTRÄGE
Erfolg braucht Kompetenz!
Mehrfach ausgezeichnete Anwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei Mag. Orsini und Rosenberg berät Sie gerne in allen Fragen in Zusammenhang mit Kaufverträgen bei Immobilientransaktionen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kaufverträge und Mietverträge für Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Grundstück oder weiterer Immobilien. Wir beraten Sie zum Thema Mietrecht. Darüber hinaus kaufen, verkaufen und verwerten wir Zinshäuser.
„Als Rechtsanwaltskanzlei stehen wir für vertrauensvolle Zusammenarbeit gepaart mit fachlicher Kompetenz, Durchsetzungskraft und der Fähigkeit über den Tellerrand hinaus zu denken. Mit Überblick, Expertise und Einfühlungsvermögen, wollen wir Sie erfolgreich begleiten. Damit wir Ihr Anliegen besprechen und Sie bestmöglich unterstützen können, melden Sie sich zu einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung an. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!“
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Sie erhalten rechtliche Beratung zu den folgenden Themen:
- Kaufvertrag Wohnung
- Kaufvertrag Haus
- Kaufvertrag Grundstück
- Kaufvertrag Immobilie
- Mietvertrag Wohnung
- Mietvertrag Haus
- Mietvertrag Immobilie
- Beratung zum Mietrecht
- Wir kaufen, verkaufen und verwerten Zinshäuser
3 Schritte zu Ihrer Rechtsberatung
im Bau- und Immobilienrecht:
Erstberatung
Besuchen Sie unsere schönen Kanzleiräumlichkeiten, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen erste Lösungswege und einen Ablauf für eine mögliche Zusammenarbeit. Die Erstberatung kann wahlweise auch gerne per Videokonferenz durchgeführt werden.
Vereinbarung
Sie erhalten rasch und unverzüglich ein Angebot für die gewünschten Leistungen von uns. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir die Details und den Zeitplan für die Durchführung.
Durchführung
Wir werden Ihr Anliegen kompetent und effizient umsetzen. Dabei sind wir als Ansprechpartner stets erreichbar für Sie und informieren Sie laufend über den aktuellen Status und Meilensteine.
Was Sie von uns erwarten können!
- Wir hoffen nicht, wir machen!
- Freundliche, vertrauensvolle Beratung
- Kompetenz und Gespür
- Topberatung bei Kaufverträgen für Immobilien
- Mehrfach ausgezeichnet im Bereich Immobilien
- Vorausschauende Prozessgestaltung
- Schnelle Verfügbarkeit
- Effiziente Abwicklung
Kundenrezensionen
Kostenloses Erstgespräch
- Persönlicher Termin
- Videoberatung
- Telefonische Beratung
Häufige Fragen & Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Klienten zum Thema Kaufvertrag bei Immobilien und unsere Antworten:
Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Schenkung einer Immobilie. Einfache Liegenschaftstransaktionen, wie Kaufverträge werden von uns ebenso abgewickelt wie komplexe Immobilienprojekte, die einer umfassenden rechtlichen Betreuung von der Projektierungs- bis zur Betriebs- und Verwertungsphase bedürfen.
Wir verfügen über umfangreiche Expertise bei der Planung und Umsetzung von Bauträger- und Bauherrenmodellen. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Wir betreuen in diesem Zusammenhang Bauträger von der Gesellschaftsgründung bis zur Eintragung des Wohnungseigentumsrechts der einzelnen Käufer im Grundbuch. Wir sind regelmäßig als Treuhänder in diversen mittleren bis großen Bauträgerprojekten engagiert.
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen des Mietrechts und Wohnrechts. Darunter fallen unter anderem die Erstellung von Miet- und Pachtverträgen bei Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsflächen, wie auch die Führung von Bestandstreitigkeiten.
Wir erstellen und prüfen Maklerverträge, beraten Makler wie Käufer und Verkäufer hinsichtlich des Entstehens des Provisionsanspruchs, der zulässigen Höhe sowie der Klärung von Rücktrittsrechten.
Wir errichten speziell im Rahmen unserer Beratungsschwerpunkte sämtliche Verträge, angepasst an die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Dazu zählen unter anderem Kaufverträge (Liegenschaften und Eigentumswohnungen), Tauschverträge, Mietverträge und Pachtverträge.
Nur durch vorausschauende und präzise Vertragsgestaltung können viele Rechtsstreitigkeiten bereits verhindert werden. Wir verfügen über umfassende und jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen in deutscher und englischer Sprache. Dabei ist auch die Erfahrung aus Zivilprozessen entscheidend. Nur wenn man weiß, welche Fragen vor den Gerichten bei Vertragsstreitigkeiten relevant sind, können Verträge so erstellt werden, dass diese auch für den Fall der Auseinandersetzung Bestand haben.
Das Mietrecht ist – nach dem Steuerrecht – eines der kurzlebigsten Gesetzesmaterien unserer Republik. Fast jährlich sind umfassende Neuerungen zu verzeichnen. Zahlreiche Stichtagsregelungen machen es für Mieter und Vermieter schwierig, die richtige Rechtslage zu erkennen. Hinzu kommt die höchstgerichtliche Rechtsprechung, die auch hier massiv in das Rechtsgeschehen eingreift. Zahlreiche in Mietverträgen enthaltenen Bestimmungen wurden als gröblich benachteiligend qualifiziert und somit für nichtig befunden. Wir übernehmen für namhafte Unternehmen regelmäßig die Erstellung von Mietverträgen, betreuen aber auch Einzelpersonen bei der Mietvertragserrichtung und Anspruchsprüfung. Für Vermieter übernehmen wir zusätzlich die Betreibung von rückständigen Mieten sowie gerichtliche Schritte wie die Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen. Ebenso beraten wir beim Erwerb und anschließender Vermietung von Immobilien, wie beispielsweise Vorsorgewohnungen.
Wir übernehmen ebenso die Treuhandschaft für den Kaufpreis. Dabei erfolgt die Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB). Dabei wird der Kaufpreis in der Regel schon vor Vertragsunterzeichnung auf ein besonders gesichertes Anderkonto (Fremdgeldkonto) einbezahlt. Über dieses Konto kann in weiterer Folge nur nach Erteilung des so genannten „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt werden. Dies gewährleistet sowohl für Käufer als auch Verkäufer umfassende Sicherheit.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind nicht selten. Störungen durch Lärm, Bauten auf dem Nachbargrundstück, neue Zäune, Störungen durch benachbarte Betriebe usw können vorkommen. Natürlich muss ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen hingenommen werden. Also müssen Immissionen geduldet werden, solange sie nicht das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Ausmaß überschreiten und auch keine wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstückes darstellen.
Das Besitzstörungsverfahren ist ein rasches Verfahren, welches nur die Störung des Besitzes und die Wiederherstellung des vorigen Zustandes sowie die Unterlassung künftiger Störungen zum Inhalt hat. Besitzstörungsverfahren können aber nur innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis von Störer und Störung eingeleitet werden. Sofern diese Frist überschritten wurde, muss mit anderen rechtlichen Mitteln wieder Unterlassungsklage vorgegangen werden. Der häufigste Anwendungsfall im städtischen Bereich ist hierbei wohl das unbefugte Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf oder vor einem fremden Parkplatz/einer Einfahrt aber auch in allen anderen Bereichen können Besitzstörungen vorkommen, so zum Beispiel das unbefugte Betreten fremder Liegenschaften.
Eingehende, verständliche und unabhängige Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen des Vertrages; Errichtung des Vertrages in Abstimmung mit den Vertragsparteien; Einholung von allenfalls erforderlichen Genehmigungen (z.B. Grundverkehr) oder Zustimmungserklärungen (z.B. bei Übernahme eines Wohnbauförderungsdarlehens); Selbstberechnung von Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer und Abfuhr an das Finanzamt. grundbücherliche Durchführung des Vertrages.
Die Parteien können den Vertragserrichter frei wählen. Üblicherweise bestimmt der Käufer den Vertragserrichter, da er auch dessen Kosten zu tragen hat.
In der Regel werden die Kosten vom Käufer getragen (dies kann auch anderwärtig verhandelt werden).
Neben dem Kaufpreis fallen jedenfalls derzeit (Stand 2016) 3,5% Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr an. Im Fall einer pfandrechtlichen Besicherung sind hierfür zusätzlich 1,2% an Gebühren zu bezahlen. Die Kosten des Vertragserrichters liegen üblicherweise zwischen 1,5 – 3%. Eventuell müssen auch die Kosten eines Maklers getragen werden.
Dies richtet sich nach individueller Vereinbarung.