Mietrecht, Wohnrecht

Das Mietrecht ist – nach dem Steuerrecht – eines der kurzlebigsten Gesetzesmaterien unserer Republik. Fast jährlich sind umfassende Neuerungen zu verzeichnen. Zahlreiche Stichtagsregelungen machen es für Mieter und Vermieter schwierig, die richtige Rechtslage zu erkennen. Hinzu kommt die höchstgerichtliche Rechtsprechung die auch hier massiv in das Rechtsgeschehen eingreift. Zahlreiche in Mietverträgen enthaltenen Bestimmungen wurden als gröblich benachteiligend qualifiziert und somit für nichtig befunden.

Wir übernehmen für namhafte Unternehmen regelmäßig die Erstellung von Mietverträgen, betreuen aber auch Einzelpersonen bei der Mietvertragserrichtung und Anspruchsprüfung.

Für Vermieter übernehmen wir zusätzlich die Betreibung von rückständigen Mieten sowie gerichtliche Schritte wie die Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen. Ebenso beraten wir beim Erwerb und anschließender Vermietung von Immobilien, wie beispielsweise Vorsorgewohnungen.

Wir sind für Sie da bei:

» Mietvertragserstellung oder –prüfung
» Mietzins und Räumungsverfahren
» gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
» Wohnungskauf und Immobilienerwerb (Vorsorgewohnungen)

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2019 zum Gewinner in der Kategorie Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2018 zum Gewinner in der Kategorie – Vertragserrichter – Kanzlei des Jahres – Österreich – gewählt.