RECHTSANWALT FÜR UNTERNEHMENSRECHT
Erfolg braucht Kompetenz!
Mehrfach ausgezeichnete Anwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei Mag. Orsini und Rosenberg berät Sie gerne in allen Fragen zum Thema Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht. Die rechtliche Betreuung von Unternehmen ist uns ein großes Anliegen. Wir beraten Sie bei der Gründung, bei Generationenwechsel und sind Ihr Ansprechpartner bei vertraglichen Angelegenheiten wie z.B. Syndikatsvertrag und Geschäftsführervertrag.
„Als Rechtsanwaltskanzlei stehen wir für vertrauensvolle Zusammenarbeit gepaart mit fachlicher Kompetenz, Durchsetzungskraft und der Fähigkeit über den Tellerrand hinaus zu denken. Mit Überblick, Expertise und Einfühlungsvermögen, wollen wir Sie erfolgreich begleiten. Damit wir Ihr Anliegen besprechen und Sie bestmöglich unterstützen können, melden Sie sich zu einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung an. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!“
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Sie erhalten rechtliche Beratung zu den folgenden Themen:
- Dienstbarkeitsbestellungsvertrag
- Vertriebsvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Syndikatsvertrag
- Kooperationsvertrag
- Betriebsführervertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
3 Schritte zu Ihrer Rechtsberatung
im Bau- und Immobilienrecht:
Erstberatung
Besuchen Sie unsere schönen Kanzleiräumlichkeiten, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen erste Lösungswege und einen Ablauf für eine mögliche Zusammenarbeit. Die Erstberatung kann wahlweise auch gerne per Videokonferenz durchgeführt werden.
Vereinbarung
Sie erhalten rasch und unverzüglich ein Angebot für die gewünschten Leistungen von uns. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir die Details und den Zeitplan für die Durchführung.
Durchführung
Wir werden Ihr Anliegen kompetent und effizient umsetzen. Dabei sind wir als Ansprechpartner stets erreichbar für Sie und informieren Sie laufend über den aktuellen Status und Meilensteine.
Was Sie von uns erwarten können!
- Wir hoffen nicht, wir machen
- Freundliche, vertrauensvolle Beratung
- Kompetenz und Gespür
- Topberatung im Unternehmensrecht
- Mehrfach ausgezeichnete Kanzlei
- Vorausschauende Prozessgestaltung
- Schnelle Verfügbarkeit
- Effiziente Abwicklung
Kundenrezensionen
Kostenloses Erstgespräch
- Persönlicher Termin
- Videoberatung
- Telefonische Beratung
Häufige Fragen & Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Klienten im Unternehmensrecht und unsere Antworten:
Wir errichten speziell im Rahmen unserer Beratungsschwerpunkte sämtliche Verträge, angepasst an die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. (Welche Verträge werden im Unternehmensrecht erstellt?) Dazu zählen unter anderem Kaufverträge (Liegenschaften und Eigentumswohnungen), Tauschverträge, Mietverträge und Pachtverträge sowie Schenkungsverträge, Geschäftsführerverträge, Umgründungen und Syndikatsverträge.
Wir unterstützen österreichische Gesellschaften sowie inländische Niederlassungen ausländischer Mutterunternehmen.
Wir betreuen Gesellschaften sowohl bei der Gründung als auch laufend, im Zusammenhang mit gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Fragestellungen, wie auch beim Generationenwechsel. Gerade hier gilt es die oft unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen der Generationen mit großer Sorgfalt und Gespür zu berücksichtigen und für alle akzeptable Lösungen zu erarbeiten.
Nur durch vorausschauende und präzise Vertragsgestaltung können viele Rechtsstreitigkeiten bereits verhindert werden. Wir verfügen über umfassende und jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen in deutscher und englischer Sprache. Dabei ist auch die Erfahrung aus Zivilprozessen entscheidend. Nur wenn man weiß, welche Fragen vor den Gerichten bei Vertragsstreitigkeiten relevant sind, können Verträge so erstellt werden, dass diese auch für den Fall der Auseinandersetzung Bestand haben.