Immobilienrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Schenkung einer Immobilie.
Gerne beraten wir Sie bei der Einräumung von Dienstbarkeiten sowie Wohnrechten und der Einräumung eines Fruchgenussrechts.

Wir übernehmen ebenso die Treuhandschaft für den Kaufpreis. Dabei erfolgt die Abwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB). Dabei wird der Kaufpreis in der Regel schon vor Vertragsunterzeichnung auf ein besonders gesichertes Anderkonto (Fremdgeldkonto) einbezahlt. Über dieses Konto kann in weiterer Folge nur nach Erteilung des so genannten „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt werden. Dies gewährleistet sowohl für Käufer als auch Verkäufer umfassende Sicherheit.

Wir errichten für Sie:

 » Kaufvertrag
 » Wohnungseigentumsvertrag
 » Tauschvertrag
 » Schenkungsvertrag
 » Dienstbarkeitsbestellungsvertrag
 » Optionsvertrag
 » Treuhandschaft

Zivilprozess – Gerichtsverfahren:

Wenn Verhandlungen nicht mehr ausreichen, setzen wir Ihre Ansprüche vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden durch. Wir vertreten dabei Ihre Interessen ohne den Blick für die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu verlieren. Insbesondere führen wir Prozesse im Liegenschaftsrecht, Bestandrecht sowie Bauverfahren bei Baumängeln und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

» Aktuelles zum Immobilienrecht

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2019 zum Gewinner in der Kategorie Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2018 zum Gewinner in der Kategorie – Vertragserrichter – Kanzlei des Jahres – Österreich – gewählt.